Bis Dezember 2017 wurden mehrere Teile der für den Betrieb öffentlicher Spielplätze geltenden DIN-Normen – die DIN EN 1176 umfangreich überarbeitet. Hersteller und Spielplatzbetreiber sind aufgefordert, zukünftig diese neugefassten Normen zu beachten. Eine Übergangsfrist bis 31.10.2018 wurde eingerichtet.
Im Einzelnen betrifft das folgende Teile der DIN EN 1176 – Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Teil 2: Schaukeln, Teil 3: Rutschen, Teil 4: Seilbahnen, Teil 6: Wippgeräte.
Die Überarbeitung weiterer Teile wurde bereits angekündigt. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig über aktuelle Veränderungen. Natürlich beantworten wir auch alle Fragen zur Überprüfung ihrer Spielplatzgeräte persönlich.